Thursday, 21. february 2008 4 21 /02 /Feb. /2008 11:17

Vor einigen Tagen war in der WZ im Zusammenhang mit der aktuellen Steueraffäre ein Bericht über die Bochumer Staatsanwaltschaft zu lesen, in welchem die dortige Chefermittlerin mit sinngemäß folgender Aussage zitiert wurde: Wer als Steuersünder Ihrer Behörde gegenüber kein Geständnis ablege, wandere schnell in Untersuchungshaft. Dieses Vorgehen wurde dann von der Zeitung als besonders strenger Umgang mit Straftätern gelobt. 

Ein solches Vorgehen ist in der Praxis häufig zu beobachten. Es werden immer wieder Mandanten inhaftiert, wobei der wahre Grund dafür oftmals nur ist, ihn auf diesem Wege zu einem Geständnis zu bringen. Bei geständiger Einlassung wird ihm eine sofortige Haftverschonung angeboten. Dies mag aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden sicherlich ein höchst effizientes Mittel zur Aufklärung von Straftaten sein, indes ist es absolut rechtswidrig und mit der Strafprozessordnung ebenso wie mit der Verfassung unvereinbar. Ein Haftbefehl dient allein der Sicherung des Verfahrens, bzw. in Ausnahmefällen dem Schutz der Öffentlichkeit vor einem Wiederholungstäter. In den §§ 112 ff. StPO kann nachgelesen werden, dass man in U-Haft genommen werden kann, wenn Fluchtgefahr besteht oder man versucht, Zeugen zu beeinflussen oder Beweise zu veschleiern. Von der Erzwingung eines Geständnisses steht dort nichts!

Da auch bei den Staatsanwaltschaften bekannt ist, dass diese Praxis mit dem Gesetz unvereinbar ist, habe ich bislang noch nie einen Staatsanwalt getroffen, der auch nur hinter vorgehaltener Hand zugegeben hätte, dass Bürger aus diesem Grunde in Untersuchungshaft kommen. Um so erstaunlicher fand ich es, dass über diese Praxis nun offen in einer Tageszeitung berichtet wurde. Schön, dass eine Staatsanwältin wenigstens einmal offen zugibt, dass sich Staatsanwälte offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz halten, als diejenigen, die sie verfolgen.

Die Tatsache, dass derartige Dinge nun auch ohne Scheu in die Öffentlichkeit getragen werden, macht deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaften ihrer Sache immer sicherer sind. Ein deutliches Indiz dafür, dass Haftrichter in Zukunft die Anträge auf Erlass von Haftbefehlen etwas genauer unter die Lupe nehmen sollten und ihre Kontrollfunktion strenger ausüben müssen. 

Es ist eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn sich dieser rechtswidriger Mittel bedient. 

Ihr Björn Birkenbach

von Rechtsanwalt Birkenbach - veröffentlicht in: Strafrecht
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