Strafrecht

Thursday, 21. february 2008 4 21 /02 /Feb. /2008 11:17

Vor einigen Tagen war in der WZ im Zusammenhang mit der aktuellen Steueraffäre ein Bericht über die Bochumer Staatsanwaltschaft zu lesen, in welchem die dortige Chefermittlerin mit sinngemäß folgender Aussage zitiert wurde: Wer als Steuersünder Ihrer Behörde gegenüber kein Geständnis ablege, wandere schnell in Untersuchungshaft. Dieses Vorgehen wurde dann von der Zeitung als besonders strenger Umgang mit Straftätern gelobt. 

Ein solches Vorgehen ist in der Praxis häufig zu beobachten. Es werden immer wieder Mandanten inhaftiert, wobei der wahre Grund dafür oftmals nur ist, ihn auf diesem Wege zu einem Geständnis zu bringen. Bei geständiger Einlassung wird ihm eine sofortige Haftverschonung angeboten. Dies mag aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden sicherlich ein höchst effizientes Mittel zur Aufklärung von Straftaten sein, indes ist es absolut rechtswidrig und mit der Strafprozessordnung ebenso wie mit der Verfassung unvereinbar. Ein Haftbefehl dient allein der Sicherung des Verfahrens, bzw. in Ausnahmefällen dem Schutz der Öffentlichkeit vor einem Wiederholungstäter. In den §§ 112 ff. StPO kann nachgelesen werden, dass man in U-Haft genommen werden kann, wenn Fluchtgefahr besteht oder man versucht, Zeugen zu beeinflussen oder Beweise zu veschleiern. Von der Erzwingung eines Geständnisses steht dort nichts!

Da auch bei den Staatsanwaltschaften bekannt ist, dass diese Praxis mit dem Gesetz unvereinbar ist, habe ich bislang noch nie einen Staatsanwalt getroffen, der auch nur hinter vorgehaltener Hand zugegeben hätte, dass Bürger aus diesem Grunde in Untersuchungshaft kommen. Um so erstaunlicher fand ich es, dass über diese Praxis nun offen in einer Tageszeitung berichtet wurde. Schön, dass eine Staatsanwältin wenigstens einmal offen zugibt, dass sich Staatsanwälte offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz halten, als diejenigen, die sie verfolgen.

Die Tatsache, dass derartige Dinge nun auch ohne Scheu in die Öffentlichkeit getragen werden, macht deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaften ihrer Sache immer sicherer sind. Ein deutliches Indiz dafür, dass Haftrichter in Zukunft die Anträge auf Erlass von Haftbefehlen etwas genauer unter die Lupe nehmen sollten und ihre Kontrollfunktion strenger ausüben müssen. 

Es ist eines Rechtsstaates nicht würdig, wenn sich dieser rechtswidriger Mittel bedient. 

Ihr Björn Birkenbach

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Monday, 7. january 2008 1 07 /01 /Jan. /2008 21:40
Jugendliche, die straffällig werden, erhalten gegenüber erwachsenen Straftätern eine Sonderbehandlung. Für sie gelten andere Strafrahmen und es gibt vielfältigere Möglichkeiten, ihre Delinquenz zu ahnden. Der Grund für diese Sonderbehandlung von Jugendlichen liegt darin, dass der deutsche Gesetzgeber (zu Recht) davon ausgeht, dass bei Jugendlichen die Persönlichtkeitsbildung noch nicht abgeschlossen ist und dass der Staat die Möglichkeit hat, erzieherisch auf den jungen Straftäter einzuwirken. Dieser Erziehungsgedanke steht im Vordergrund bei allen strafrechtlichen Sanktionen gegen Jugendliche. Dieses Modell hat sich seit vielen Jahren bewährt und sollte nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. Anstatt höhere Strafen und Erziehungscamps zu fordern, sollte man sich vielmehr darauf konzentrieren, die vorhandenen Instrumente effektiver auszunutzen. 
Jeder Erziehungswissenschaftler wird mir Recht geben, wenn ich statuiere, dass Jugendliche vor allem Grenzen brauchen und dass eine Grenzüberschreitung zu einer Konsequenz führen muss, die für den Jugendlichen in irgendeiner Form spürbar ist. Der Grenzübertritt sollte dabei möglichst zeitnah geahndet werden. 
In meinem Arbeitsalltag muss ich feststellen, dass in Jugendstrafverfahren in aller Regel acht bis zehn Monate zwischen der Tat und der Gerichtsverhandlung liegen. Von einer zeitnahen Ahndung kann damit wohl kaum noch die Rede sein. Eine erzieherische Wirkung wird durch eine Strafe, die fast ein Jahr nach dem Grenzübertritt erfolgt, kaum noch zu erreichen sein. Die logische Konsequenz daraus ist, dass es zu weiteren Grenzübertritten durch den Jugendlichen kommen wird. Auch eine Strafandrohung von 15 Jahren wird einen Jugendlichen, dessen Fehlverhalten nicht schnell sanktioniert wird, nicht von der Begehung neuer Straftaten abhalten. Viel effektiver als neue Gesetze wäre es also, den Erziehungsgedanken, der das Jugendstrafrecht prägt und der dem Gesetzgeber vor vielen Jahren vorschwebte, konsequent umzusetzen. Nicht schwerere, sondern schnellere Sanktionierung wird dazu führen, dass Jugendliche auf den rechten Weg zurückfinden.

Es gibt auch heute bereits erfolgreiche Eingliederungsmaßnahmen, Therapieangebote und Verhaltenstrainings für straffällige Jugendliche in  allen denkbaren Bereichen, die eine wertvolle und effektive Erziehungsarbeit leisten. Leider wurden aber von den Landesregierungen in den letzten Jahren die Mittel für solche Maßnahmen immer mehr gekürzt, so dass immer weniger Jugendliche in den Genuss solcher Maßnahmen kommen. Häufig kommt nur das einfache Wegsperren ins Gefängnis ohne - oder mit nur unzureichender Betreuung - in Betracht, weil die Mittel fehlen, die Straftäter in sinnvolle Maßnahmen zu integrieren. 

Es ist aber natürlich viel kostengünstiger, in einem neuen Gesetz die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre anzuheben, als die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern, was zu schnelleren Verfahren führen würde, oder als vorhandene und erprobte Erziehungs- und Beratungsangebote auszuweiten. Fehlende Finanzmittel müssen straffällige Jugendliche in Zukunft damit bezahlen, dass ihnen jegliche Zukunftsperspektive genommen wird. Neulich las ich folgenden Satz, den sich vielleicht manch ein Politiker einmal durch den Kopf gehen lassen sollte: "Der Grad der Zivilisation einer Gesellschaft lässt sich am Umgang mit ihren Straftätern messen".  

Ihr Björn Birkenbach

von Rechtsanwalt Birkenbach - veröffentlicht in: Strafrecht
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Thursday, 3. january 2008 4 03 /01 /Jan. /2008 09:01

Seit Tagen wandert es durch die Presse: Politiker fordern die Einrichtung von sog. Erziehungs- oder Bootcamps in Deutschland, um der vermeintlich steigenden Jugendkriminalität Einhalt zu gebieten. 

Nun ist in einigen Ländern auch Wahlkampfzeit und da darf man nicht alles so ernst nehmen, was Politiker von sich geben, aber einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema bedarf es vielleicht doch. Ziel dieser Maßnahmen soll es wohl sein, mehrfach oder intensiv gewalttätig gewordene Jugendliche zu erziehen. 

Man muss in diesem Zusammenhang zunächst berücksichtigen, dass uns möglicherweise durch die vermehrte Berichterstattung über das Thema Jugendgewalt in den vergangenen Monaten, gerade auch in den privaten Fernsehsendern, möglicherweise nur suggeriert wird, es gäbe mehr Gewalttaten als früher. Denn nach allen mir bekannten Statistiken geht die Jugendkriminalität im Gewaltbereich seit Jahren ganz erheblich zurück. Es müsste also zunächst einmal die Frage beantwortet werden, warum denn trotzdem gerade jetzt solche Erziehungscamps eingerichtet werden sollen? Mir ist, ehrlich gesagt, die Notwendigkeit nicht klar. Da es sich aber um einen Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen handelt, der weit über die Menschenrechtseingriffe hinausgeht, die schon bei einer Inhaftierung erfolgen, muss man schon eine besonders gute Begründung für solche Maßmahnem finden. Wer also auch immer nach Bootcamps ruft, sollte sich zunächst einmal mit der Frage des Warum beschäftigen. 

Eine Gesellschaft, die glaubt, staatliche Erziehungscamps zu brauchen, muss sich natürlich auch fragen lassen, was sie denn getan hat, dass es so weit kommen konnte. Und hier liegt eigentlich für mich der entscheidende Ansatzpunkt: Nicht eine schwerere Bestrafung derjenigen, die straffällig geworden sind, sondern ein brauchbares Auffangnetz der Gesellschaft im Vorfeld wird dazu führen, Straftaten zukünftig zu vermeiden. Wenn es heißt, dass gerade ausländische Jugendliche extrem gewaltbereit sind, dann ist es erforderlich, mehr für die Integration von Ausländern zu tun und nicht vor deren sozialen Problemen die Augen zu verschließen und diejenigen, die durch das soziale Netz gefallen sind, härter zu bestrafen. Die Gesellschaft - und damit auch die Politiker, die sich gerade im Wahlkampf befinden - sollte sich dieser Verantwortung für die Jugend viel mehr bewusst werden und sie ernst nehmen. Es kann nicht angehen, dass nicht genügend Gelder bereit stehen, um Straftätern in der Haft eine Drogenberatung oder eine Sexualtherapie zukommen zu lassen, andererseits aber solche Maßnahmen für teures Geld ins Leben gerufen werden sollen, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund besteht. Da entsteht doch schnell der Verdacht, dass es denjenigen, die am lautesten schreien, nicht um die Lösung des Problems, sondern allein um Wählerstimmen geht.

Jeder Jugendliche, der einen Ausbildungsplatz und eine Zukunftsperspektive hat, ist einer, der in der Regel nicht straffällig werden wird. Wo aber Zukunfstängste und Perspektivlosigkeit vorherrschen, wird auch der Drill eines Erziehungscamps eine erneute Straffälligkeit nicht verhindern. Wir brauchen keine populistischen, scheinbar einfachen Lösungen, sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen von jugendlicher Gewalt. Straftaten lassen sich nicht durch Abschreckung verhindern, sondern dadurch, dass man im Vorfeld dafür Sorge trägt, dass jemand gar nicht erst straffällig wird. 

Ihr Björn Birkenbach

von Rechtsanwalt Birkenbach - veröffentlicht in: Strafrecht
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Wednesday, 19. december 2007 3 19 /12 /Dez. /2007 13:39
Stellen Sie sich einmal aufrecht hin und strecken Sie Ihre Arme auseinander so weit es geht. Das ist ungefähr die Distanz zwischen Bett und Wand in einer Gefängniszelle. Gehen Sie jetzt vier große Schritte nach vorn, dann haben Sie in etwa den Lebensraum eines Gefängnisinsassen abgeschritten. Was Sie vielleicht jetzt schon beklemmen mag, das hat er unter Umständen für Jahre als einzigen Bewegungsradius. Jeden Tag. An Weihnachten, an Sylvester, an seinem Geburtstag, an dem Geburtstag seiner Frau, an dem Geburtstag seiner Tochter, im Sommer, wenn Sie im Urlaub sind, an jedem Sonntag, den Sie mit Ihrer Familie verbringen, immer.

Er hat Schuld auf sich geladen und ist sich dessen auch bewusst. Dann kommt noch die Wut hinzu. Eine unbeschreibliche Wut auf seine Eltern, die ihm nicht die Chancen gegeben haben, die er verdient hätte, auf die falschen Freunde, denen er vertraut hat, auf seine eigene Dummheit, auf die Gesellschaft, die ihn nicht aufgefangen hat, auf die Richter, die ihn nicht verstanden haben, auf die Schließer, die ihn wie ein Tier behandeln und schließlich auf alle, die da draußen sein dürfen und ein Leben in Freiheit führen können. Sein Gewissen und seine Wut fressen ihn langsam auf, Tag für Tag ein bisschen mehr.

Die Ehe zerbricht. Wer will schon eine Ehe führen in der man sich dreimal im Monat für 45 Minuten unter Aufsicht sieht? In der man sich auch nur vor den Augen anderer küssen kann, in der es keine Intimität mehr gibt? 90 % aller Gefängnisinsassen verlieren ihre Partner innerhalb eines Jahres. 

Die Kinder entgleiten ihm. Sie kennen ihn kaum noch. Wenn sie mit zu Besuch kommen, wissen sie nicht, worüber sie mit ihm reden sollen. Es gibt keine Gemeinsamkeiten mehr. 

Und Freunde? Sehen kann er sie gar nicht mehr, denn das würde von den Besuchszeiten, die seiner Frau zur Verfügung stehen, abgehen. Gelegentlich kann man sich mal einen Brief schreiben. Aber wer schreibt Zeiten von E-Mail und Handykommunikation schon gern Briefe? Und Telefonieren? Grundsätzlich nicht möglich. In besonderen Situationen vielleicht einmal nach vorheriger Genehmigung. 

Ja, und so geht die Zeit vorbei, tagein, tagaus. Eintönige Langeweile, Frustration, Verzweiflung, Zorn wechseln sich ab, Ansonsten keine Veränderungen, keine Außenwelt, niemand mit dem man einfach nur mal reden könnte. 

Die wenigsten von uns haben selbst jemals erfahren, was Gefängnis wirklich bedeutet. Wir können uns nur ein grobes Bild davon machen. Ein wenig von dem, was meine Mandanten mir berichtet haben, habe ich zuvor niedergeschrieben. Dies mag einen kleinen Eindruck davon geben, wie sich Gefängnisinsassen fühlen. Für die meisten von uns dürfte solch ein Leben unvorstellbar sein. 

Mit diesen besinnlichen Gedanken möchte ich mich in die Weihnachtszeit verabschieden. Ab Januar wird es dann weiter gehen mit meinen Gedanken und Geschichten. 

Ihnen wünsche ich eine ruhige Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr. 

Ihr Björn Birkenbach
von Rechtsanwalt Birkenbach - veröffentlicht in: Strafrecht
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Friday, 14. december 2007 5 14 /12 /Dez. /2007 14:22
Weil ich in den letzten Tagen bei einem auswärtigen Verhandlungstermin etwas zu früh dran war, setzte ich mich als Zuschauer in die vor meiner Sache terminierte Verhandlung, um den Richter und die Staatsanwältin ein wenig kennen zu lernen. 

Es ging dort um einen Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, einer Zeugin, nennen wir sie Z, in deren Wohnung unbemerkt das Portemonnaie entwendet zu haben und sodann mit seiner Lebensgefährtin gemeinsam die EC-Karte der Z für diverse Einkäufe genutzt zu haben. 

Offenbar von der Hoffnung getrieben, das Gericht werde ihm gnädig sein, wenn er sich kooperativ zeige, legte der Angeklagte in der Verhandlung ein Geständnis ab. In der dann noch folgenden Beweisaufnahme sagte die Geschädigte aus, dass an dem fraglichen Tag mehrere Personen in ihrer Wohnung gewesen seien und sie nicht sagen könne, wer von diesen das Portemonnaie genommen habe. Die Lebensgefährtin, die auch als Zeugin geladen war, machte als ebenfalls Beschuldigte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht hinsichtlich der Tatvorwürfe Gebrauch. 

Folglich gab es in der Verhandlung keinerlei Beweismittel gegen den Angeklagten. Hätte er, wie es sein gutes Recht ist, von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht, wäre es dem Gericht nicht möglich gewesen, ihn zu verurteilen. Da er nun aber gestanden hatte, wurde er auch verurteilt. 

Dieses Beispiel macht deutlich, was für ein scharfes Schwert im Kampf gegen die Verurteilung das Schweigerecht des Angeklagten ist. Eine unüberlegte Aussage kann schnell ins Verderben führen. Noch schlimmer ist die Situation häufig, wenn man als Beschuldigter bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eine Aussage macht. In aller Regel erhält die Staatsanwaltschaft erst durch die Aussage des Beschuldigten die für sie erforderlichen Beweismittel, um Anklage erheben zu können. 

Eine eiserne Regel für jeden Beschuldigten ist es deshalb (und zwar ohne jede Ausnahme!!!!), als Beschuldigter so lange zu schweigen, bis ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat und über die vorliegenden Beweismittel umfassend informiert ist. Danach kann man in Ruhe mit dem Anwalt überlegen, ob ggf. eine Einlassung erfolgen sollte. Aber auch heier gilt in aller Regel: Reden ist Silber und schweigen ist Gold. 

Ihr Björn Birkenbach
von Rechtsanwalt Birkenbach - veröffentlicht in: Strafrecht
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Monday, 10. december 2007 1 10 /12 /Dez. /2007 17:30
Manchmal kommt es vor, dass ich einem Beschuldigten als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt werde. Oftmals sind diese Mandanten anfangs sehr skeptisch, weil nach weitverbreiteter Auffassung ein Pflichtverteidiger ein schlechterer Anwalt ist und nur im Sinne des Gerichtes verteidigt. Einige Mandanten bestätigen mir aus eigener, und unter Umständen leidvoller Erfahrung, dass es solche Anwaltskollegen auch tatsächlich gibt. Das Vorurteil gegenüber Pflichtverteidigern ist also offenbar nicht immer unberechtigt. 
Gleichwohl weiß ich, dass es auch viele Kollegen gibt, die Ihre Aufgabe als Verteidiger ernst nehmen und auch als Pflichtverteidiger sehr gute Arbeit leisten. 

Für einen Laien ist es grundsätzlich natürlich schwierig, herauszufinden, ob der beigeordnete Verteidiger zu der einen oder der anderen Kategorie zählt. Es gibt aber vielleicht einige Indizien, die es Ihnen ermöglichen können, die Situation ein bisschen einschätzen zu können: 

1. Wie lange dauert es, bis sich der Pflichtverteidiger bei Ihnen meldet? Lädt er Sie bereits innerhalb weniger Tage nach Beiordnung zu einer Besprechung ein, bzw. besucht er Sie in der JVA? Oder dauert es Wochen oder gar Monate, bis er sich bei Ihnen meldet? (Es soll sogar Kollegen geben, die die Vorbesprechung des Mandats erst am Tage der Verhandlung, 10 Min. vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsflur machen.) 

2. Hat der Anwalt bei der Besprechung des Falles die Akte bereits durchgearbeitet? Hat er Kenntnis vom Verfahrensstand? Manche Kollegen sollen die Ermittlungsakten bei Pflichtverteidigungen lediglich grob überfliegen, ohne vertiefte Kenntnis zu haben. Dass sich so ein Prozess nicht gewinnen lässt, versteht sich von selbst. Aber Achtung: Wenn sich der Pflichtverteidiger unmittelbar nach der Beiordnung bei Ihnen meldet, hat er unter Umständen die Akte noch gar nicht einsehen können. Er wird dann aber in einem Folgetermin den Fall noch einmal mit Ihnen besprechen, nachdem er Akteneinsicht erhalten hat. 

3. Kümmert sich Ihr Verteidiger um Ihre Sorgen? Beantwortet er Ihre Fragen? Stellt er selbst Fragen? Bespricht er seine Strategie mit Ihnen? All dies spricht dafür, dass er seine Aufgabe ernstnimmt. 

4. Werden Sie hellhörig, wenn Ihnen Ihr Verteidiger sofort zu einem Geständnis rät, insbesondere, wenn die Sache noch gar nicht richtig besprochen wurde. Es gibt zwar viele Fälle, in denen ein Geständnis sinnvoll ist, allderdings sollte dies erst nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Vor- und Nachteile abgelegt werden. 

5. Handelt es sich bei Ihrem Pflichtverteidiger um einen Fachanwalt für Strafrecht, dann wird er Sie in der Regel auch anständig verteidigen. Allerdings gibt es auch viele junge Anwälte, die (noch) keinen Fachanwaltstitel haben, die Sie sehr gut verteidigen werden, weil sie sich von einer Pflichtverteidigung versprechen, einen neuen Mandanten dauerhaft gewinnen zu können. 

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihr Pflichtverteidiger schlecht betreut, suchen Sie sich aktiv einen neuen Anwalt, der bereit ist, Sie zu vertreten. Wenn Sie kein Geld haben, ihn zu bezahlen, müssen Sie mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass er nur als Pflichtverteidiger bezahlt werden kann. Sie haben grundsätzlich das Recht, auch Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen und zu bestimmen. Wenn Ihnen das Gericht aber bereits einen Verteidiger beigeordnet hat, müssen Sie nachvollziehbare Gründe dafür anführen, dass Sie nun einen neuen Pflichtverteidiger haben wollen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird Ihnen hierbei behilflich sein. 

Ihr Björn Birkenbach
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